Nachtspeicheröfen

Elektrisch wird sie betrieben, die Nachtspeicherheizung. Genannt wird sie auch Nachtstromspeicherheizung, Nachtspeicherofen oder Niedertarif-Speicherheizung. Ein Wärmespeicher wird in Schwachlastzeiten durch im Vergleich zum Normaltarif günstiger angebotene elektrische Energie aufgeheizt. Dieser von vielen Stromversorgern angebotene Niedertarifstrom wird meist – nicht ganz zutreffend – als Nachtstrom bezeichnet.

Die Wärme wird im Nachtspeicherofen über einige Stunden gehalten. Um Niedertarifstrom zu nutzen, braucht man spezielle Stromzähler mit zwei Zählwerken für Hochtarif und Niedertarif sowie eine Einrichtung zur Tarifumschaltung.

Stromanbieter wechseln?

Nach Recherchen der Stiftung Warentest glauben viele Nutzer von Nachtspeicherheizungen, dass sie den Strom ausschließlich beim örtlichen Energieanbieter, ihremGrundversorger, beziehen können. Tatsächlich bieten mittlerweile aber zahlreiche Firmen Tarife für Nachtspeicherheizungen mit gemeinsamer Messung an. Ein Wechsel des Anbieters kann, so Stiftung Warentest, eine jährliche Ersparnis von ein paar hundert Euro bringen.

Haben Nachtspeicher eine Zukunft?

Nach seiner Hochphase in den 60er Jahren sollten Nachtspeicheröfen zuletzt verboten werden. Es gab sogar eine Abwrackprämie. Am 17. Mai 2013 beschloss der Bundestag, das aus den Anfangsjahren des 21.Jahrundert stammende Verbot des Betriebes von Nachtspeicherheizungen außer Kraft zu setzen. Nachtspeicher dürfen nun auch nach dem 31. Dezember 2019 weiter betrieben werden.

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